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Abwasser ist nach § 57 Thüringer Wassergesetz das durch Gebrauch in seinen
Eigenschaften veränderte Wasser, welches sich zusammensetzt aus:
- häuslichem Schmutzwasser, z.B. Sanitär- und Küchenabwässer;
- gewerblich-industriellem Schmutzwasser, z.B. mineralölhaltige Abwässer aus der
Vorreinigung von Abscheidern;
- Niederschlagswasser, z.B. Regenwasserabfluss von Dächern und Straßen.
Die Ableitung der Abwässer erfolgt über ein Netz an unterirdischen Kanälen
(Entwässerung), um schließlich in einer Kläranlage gemäß dem Stand der Technik
gereinigt und wieder dem natürlichem Wasserkreislauf zugeführt zu werden.
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