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Der Abwasserzweckverband Unstruttal Herbsleben hat entsprechend seiner Satzung im Verbandsgebiet die Abwasserbeseitigung durchzuführen.
Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben hat er unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ständig zu gewährleisten:
- Das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser nach § 58 des Thüringer
Wassergesetzes zu beseitigen, d. h. abzuleiten, zu behandeln (reinigen) sowie
schrittweise alle hierzu erforderlichen Anlagen zu errichten, zu betreiben und zu
warten. Zur Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes gehören auch die
Entsorgung und Behandlung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen (nach
DIN 4261) und abflusslosen Gruben.
- Der Zweckverband berät die Verbandsmitglieder in allen Fragen der
Abwasser- beseitigung.
Folgende Gemeinden gehören zum Abwasserzweckverband Unstruttal Herbsleben
1. Herbsleben mit OT Kleinvargula
2. Großvargula
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HAVARIE UND BEREITSCHAFTSDIENST
In Havariefällen steht Ihnen folgende Rufnummer zur Verfügung:

In wirklich dringenden Fällen:

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